Das Fotostudio in Düsseldorf Unterbilk

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

  1. Die im folgenden aufgeführten AGB gelten für alle vom Christian Holthausen Photography, Fotograf Christian Holthausen, Düsselstr. 23, 40219 Düsseldorf durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie der Anmietung des Fotostudios Christian Holthausen – Photography / Düsselstr. 23 (Innenhof) / 40219 Düsseldorf
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. Auftragserteilung durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials. Ein Widerspruch des Kunden gegen die AGB ist schriftlich innerhalb von drei Werktagen zu erklären.
  3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Deren Gültigkeit setzt grundsätzlich die schriftliche Anerkennung des Fotografen voraus.

2. Auftragsproduktion

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande. Diese können sowohl schriftlich wie auch mündlich erfolgen.
  2. Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen im Laufe der Produktion sind dann durch den Fotografen anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich angesetzten Gesamtkosten von mehr als 15% absehbar ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Verfügung gestellt werden, durch den Fotografen vorausgewählt.
  4. Sind dem Fotografen innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  5. Hat der Kunde dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  6. Negative und digitale Rohdaten (insbesondere sog. RAW-Dateien) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, erforderliche Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. 
  8. Die Vermietung der Räumlichkeiten, des Fotoequipments und der Einrichtungsgegenstände des Fotostudios Christian Holthausen – Photography erfolgt ausschließlich nach den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zum Zustandekommen des Mietvertrages zwischen Christian Holthausen – Photography und dem Mieter bedarf es immer der Schriftform. Die Nutzungsbedingungen des Mietstudios sind dem Absatz 7 zu entnehmen.

3. Urheber- und Nutzungsrecht
  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Aufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht (Nutzung für den privaten Gebrauch) für die Verwendung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck übertragen. Jede darüber hinausgehende Nutzung (Businessnutzungsrecht), Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
  4. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing oder andere Techniken zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach schriftlicher Einwilligung des Fotografen gestattet.
  5. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
4. Vergütung
  1. Für die Herstellung der Aufnahmen wird ein Honorar als Stunden-/Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
  2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
  4. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
  5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
  6. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  7. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben gelieferte Druckerzeugnisse Eigentum des Fotografen.
  8. Zahlungsbedingungen Mietstudio
    Der vereinbarte Mietpreis inkl. Kaution ist vor Mietbeginn fällig. Dieser kann bar oder via Überweisung erfolgen. Bankverbindung: Christian Holthausen – Photography, Volksbank Krefeld, IBAN DE60 3206 0362 1334 6770 24, BIC GENODED1HTK
    Die vor Mietbeginn hinterlegte Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Räumlichkeiten, des Inventars und des Fotoequipment zurück gezahlt. Evtl. Mehrkosten werden mit der Kaution, wenn deckend, verrechnet.

5. Haftung
  1. Der Kunde versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
  2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
  3. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  4. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit gelieferter Druckerzeugnisse nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des jeweiligen Materials.
  5. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
  6. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  7. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  8. Der Kunden versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Aufnahmen zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
6. Vertragsstrafe, Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

7. Nutzungsbedingungen Mietstudio

7.1 Die Anmietung der Christian Holthausen – Photography Fotostudios umfasst die folgenden Leistungen:
– Nutzung des Aufnahmebereichs Hohlkehle
– Nutzung der Lounge
– Nutzung des Visa-Bereichs
– Nutzung der Umkleide
– Nutzung der Sanitären Einrichtung
– Nutzung des technischen Equipment wie laut Vertrag/Checkliste Equipment vereinbart

7.2 Die Dauer der Vermietung beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späterem Zeitpunkt übernimmt erfolgt die Berechnung laut vertraglicher Vereinbarung. Die Kernzeit liegt zwischen 9.00h und 18.00h. Eine Nutzung außerhalb der Kernzeit bedarf einer vorherigen Absprache und wird gesondert berechnet.

7.3 Die Räumlichkeiten samt Inventar und Fotoequipment bleiben ohne Einschränkungen Eigentum des Vermieters. Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht und ist jederzeit berechtigt, diese selbst zu betreten oder durch beauftragte Personen betreten zu lassen. Der Vermieter kann über die vollständige Zeit der Vermietung anwesend sein.

Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten, Inventar und das Fotoequipment pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen und zweckfremden Beanspruchung und Nutzung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten und Fotoequipment dürfen nicht Dritten weitervermietet oder überlassen werden.

Eventuelle Schäden, Defekte oder Verluste während der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Die Räumlichkeiten und Fotoequipment gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit etwaige Mängel nicht bei der Übernahme ausdrücklich gerügt werden und schriftlich festgehalten werden (Checkliste).

Besondere Rücksicht ist auf die Nutzung der Hohlkehle zu nehmen. Diese darf nur mit den dafür zur Verfügung gestellten Überziehern betreten werden.

Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten am Ende der Mietzeit aufzuräumen und Räumlichkeiten, evtl. überlassene Schlüssel, Inventar sowie Fotoequipment in dem ursprünglichem Zustand zurückzugeben.Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räume, wenn notwendig, auf Kosten des Mieters in den ursprünglichen Zustand versetzt. Reinigungs- und Malerkosten für die Zurückstreichung der Aufnahmeflächen in weiß werden nach Aufwand berechnet.

7.4 In den Räumlichkeiten besteht Rauchverbot.

7.5 Nutzung der Parkplätze

Dem Mieter stehen bei Anmietung des Studios zwei Parkplätze im Innenhof vor dem Studio zur Verfügung. Die Parkplätze werden dem Mieter durch den Vermieter zugewiesen. Den Anweisungen des Vermieters zur Belegung der Parkplätze ist folge zu leisten.

Weitere Stellflächen dürfen, auch kurzfristig, nicht genutzt werden. Die Einhaltung kann durch den Vermieter per Videoüberwachung kontrolliert werden. Sollte sich der Mieter nicht an die Belegung der vorgegebenen Parkplätze halten und, auch kurzfristig, weiteren Parkraum im Innenhof belegen, so hat der Vermieter das Recht das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden. Der Vermieter hat in diesem Fall das Studio sofort zu räumen. Der Mietpreis wird in voller Höhe des im Vorfeld vereinbarten Mietzeitraums berechnet.

7.6 Haftung
Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume und Fotoequipments auf eigene Verantwortung. Er übernimmt die volle Haftung vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Zeitpunkt des Mietendes und haftet in vollem Umfang für während der Mietzeit entstandene und daraus resultierende Folgeschäden (Nutzungsausfall, zusätzliche Mietgebühren). Dies gilt auch durch Dritte verursachte Schäden.

Beschädigte Räumlichkeiten, Gegenstände und Fotoequipment werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.

Für eingebrachte Gegenstände, Foto- und Lichtequipment des Mieters, seiner Beauftragten oder sonstiger an der Produktion Beteiligten haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet nicht für Schäden die durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen (Stromausfall, Spannungsveränderung, etc.) Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus.

7.6 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen sind nicht im Mietpreis inbegriffen. Gesonderte Leistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und sind im Vorfeld festzuhalten.

7.7 Der Verbrauch von vom Vermieter zur Verfügung gestellten Heiß- oder Kaltgetränken wird nach der ausliegenden Preisliste berechnet.

7.8 Bild- und Nutzungsrechte
Die Bild- und Nutzungsrechte für im Studio ausgestellte Bilder verbleiben ohne Einschränkung beim Vermieter.

7.9 Stornierung
Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Auftraggebers den Mietvertrag vorzeitig zu beenden oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstößt, die mit den Interessen von Christian Holthausen – Photography nicht mehr zu vereinbaren sind.

Der Mieter kann von dem Vertrag bis zu einem Zeitpunkt von einer Woche vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei zurücktreten. Danach werden dem Mieter Stornierungskosten in nachfolgender Staffelung in Rechnung gestellt:

Storno 7 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises Storno 3 Tage bis 24h vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises Storno innerhalb 24h vor Mietbeginn: voller Mietpreis

 
8. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
 
9. Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  1. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

letzte Aktualisierung: 10.01.2022

Kontakt

Düsselstr. 23 / Innenhof
40219 Düsseldorf
+49 172 2128746
mail@christian-holthausen.de

www.christian-holthausen.de

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
10:00-18:00 Uhr
Sa, So und Abends gerne nach Vereinbarung

Christian Holthausen photography

Das Fotostudio von Christian Holthausen liegt im Herzen von Düsseldorf – Unterbilk – direkt an der angesagten Lorettostrasse! Das Fotostudio im American-Vintage Style gehört zu einem der schönsten in Düsseldorf.

Der Fotograf Christian Holthausen ist spezialisiert auf People Fotografie. Egal ob moderne, digitale Fotografie oder analoge Fotografie im Vintage Style, Christian Holthausen versteht sein Handwerk. Genieße Dein Fotoshooting in entspannter Atmosphäre und einer tollen Location!

Parken

Im Innenhof steht Dir ein studioeigener Parkplatz direkt vor dem Fotostudio zur Verfügung

Terminvereinbarung

Vereinbare Deinen Fotoshooting Termin telefonisch unter:
+49 172 2128746
oder per Mail an:
mail@christian-holthausen.de

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